Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Reinigungskosten von der Steuer absetzen
Wer in Hamburg eine Reinigungskraft beauftragt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst — das ist ein wesentlicher Unterschied und macht den Abzug für jeden Haushalt gleich viel wert, unabhängig vom Steuersatz.
Dieser Beitrag ist der Einstieg in unsere Serie zum Thema. Er erklärt, was hinter dem Begriff steckt, wie hoch der Abzug ausfällt und welche drei Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Finanzamt mitspielt.
Was „haushaltsnahe Dienstleistungen“ überhaupt sind
Der Begriff stammt aus § 35a des Einkommensteuergesetzes. Gemeint sind Tätigkeiten, die üblicherweise Mitglieder des Haushalts selbst erledigen, für die aber jemand anderes bezahlt wird. Für private Haushalte fällt darunter unter anderem:
- Wohnungs- und Fensterreinigung
- Bügeln und Wäschepflege im Haushalt
- Gartenpflege wie Rasenmähen und Heckenschnitt
- Treppenhausreinigung im Mietshaus
- Betreuung von Haustieren in der eigenen Wohnung
- Winterdienst auf dem Grundstück
Nicht darunter fallen Leistungen, die außerhalb des Haushalts erbracht werden — die Reinigung von Teppichen in einer externen Werkstatt etwa, oder ein Umzugsunternehmen, das nur transportiert. Für Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten gilt ein eigener, getrennter Abzug mit eigenem Höchstbetrag.
Wie viel Sie tatsächlich sparen
Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4 000 € im Jahr. Um diesen Höchstbetrag auszuschöpfen, müssten Sie 20 000 € jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgeben — für die meisten Haushalte also eine theoretische Grenze. Realistischer sieht es so aus:
| Jahresausgabe für Reinigung | Abzug von der Steuerschuld |
|---|---|
| 500 € | 100 € |
| 768 € (12 × 64 €) | 154 € |
| 1 500 € | 300 € |
| 2 400 € (2 × im Monat) | 480 € |
| 20 000 € und mehr | 4 000 € (Höchstbetrag) |
Entscheidend ist der Begriff Arbeitskosten. Material, Reinigungsmittel und Anfahrt zählen nicht mit. Bei CleanWhale ist das unkritisch, weil der Preis reine Arbeitsleistung abbildet: Mittel und Geräte bringt die Reinigungskraft mit, Anfahrtskosten berechnen wir nicht.
Die drei Bedingungen, an denen es scheitert
Der Abzug ist an Formalien geknüpft, und genau daran fallen die meisten Anträge durch:
- Es muss eine Rechnung geben. Ein handschriftlicher Zettel genügt nicht; die Rechnung muss Leistung, Zeitraum und Betrag ausweisen, und die Arbeitskosten müssen erkennbar sein.
- Die Zahlung muss unbar erfolgen. Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung — Bargeld erkennt das Finanzamt ausnahmslos nicht an, auch wenn Sie eine Quittung haben.
- Die Leistung muss im Haushalt erbracht worden sein. Bei Mietern zählt auch der zum Haushalt gehörende Bereich wie der Balkon oder der Kellerraum.
Warum die Barzahlung so konsequent ausgeschlossen ist und was das für die verbreitete Praxis der „Putzfrau auf die Hand“ bedeutet, behandeln wir in einem eigenen Beitrag ausführlich.
Wo der Betrag in die Steuererklärung gehört
Haushaltsnahe Dienstleistungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Dort gibt es getrennte Zeilen für geringfügige Beschäftigung im Haushalt, für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für haushaltsnahe Dienstleistungen durch Dienstleister und für Handwerkerleistungen.
Eine Reinigung, die Sie bei einem Unternehmen buchen, gehört in die Zeile für Dienstleister. Belege müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren: Das Finanzamt kann sie nachfordern, in der Praxis meist im Jahr nach der Erklärung.
Mieter, Eigentümer, Wohngemeinschaften
Der Abzug steht nicht nur Eigentümern zu. Mieter können ebenfalls geltend machen, was sie selbst beauftragt und bezahlt haben — und zusätzlich den Anteil an haushaltsnahen Leistungen, der über die Nebenkostenabrechnung läuft, etwa Treppenhausreinigung und Gartenpflege. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung der Hausverwaltung.
In einer WG kann jede Person nur das absetzen, was sie selbst gezahlt hat. Praktisch heißt das: Wer die Reinigung bucht und überweist, macht sie in seiner Erklärung geltend — eine Aufteilung „nach Köpfen“ ohne entsprechende Zahlungsnachweise erkennt das Finanzamt nicht an.
Was das für Hamburger Haushalte konkret bedeutet
Bei einem Einstiegspreis von 64 € pro Termin und einem zweiwöchentlichen Rhythmus liegen Sie im Jahr bei rund 1 660 €. Der Steuerbonus daraus beträgt etwa 330 € — das entspricht gut fünf Terminen, die sich rechnerisch selbst finanzieren.
Wer die Reinigung ohnehin plant, sollte deshalb zwei Dinge von Anfang an richtig machen: bei einem Anbieter buchen, der Rechnungen ausstellt, und per Überweisung zahlen. Beides kostet nichts extra und entscheidet darüber, ob am Jahresende 20 % zurückkommen oder nicht.
Warum der Abzug mehr wert ist als ein Werbungskostenabzug
Der Unterschied wird oft übersehen. Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen: Wer 1 000 € geltend macht und einen Grenzsteuersatz von 30 % hat, spart 300 €; bei 20 % Grenzsteuersatz sind es nur 200 €. Der Abzug nach § 35a wirkt anders — er mindert die Steuerschuld direkt.
Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist das ein spürbarer Vorteil: 20 % bleiben 20 %, unabhängig vom Steuersatz. Voraussetzung ist allerdings, dass überhaupt Einkommensteuer anfällt. Wer keine Steuer zahlt, kann auch nichts abziehen — der Bonus wird nicht ausgezahlt und lässt sich nicht in andere Jahre verschieben.
Getrennte Töpfe: Dienstleistung, Minijob, Handwerker
§ 35a kennt drei Kategorien mit jeweils eigenem Höchstbetrag. Sie addieren sich, statt sich gegenseitig zu begrenzen:
| Kategorie | Abzug | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Geringfügige Beschäftigung im Haushalt (Minijob) | 20 % | 510 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Dienstleister, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) | 20 % | 4 000 € |
| Handwerkerleistungen | 20 % | 1 200 € |
Eine Reinigung, die Sie bei einem Unternehmen buchen, fällt in die mittlere Zeile. Wer zusätzlich einen Maler beauftragt, nutzt den Handwerkertopf — die beiden behindern sich nicht.
Drei Hamburger Haushalte im Vergleich
Wie viel der Bonus wert ist, hängt weniger vom Einkommen ab als vom Umfang der Buchung. Drei typische Fälle aus unserem Gebiet:
| Haushalt | Buchung | Jahresausgabe | Steuerbonus |
|---|---|---|---|
| Single, 2 Zimmer, Barmbek | alle 4 Wochen, 79 € | 1 027 € | 205 € |
| Paar, 3 Zimmer, Eimsbüttel | alle 2 Wochen, 114 € | 2 964 € | 593 € |
| Familie im Haus, Sasel | wöchentlich, 174 € | 9 048 € | 1 810 € |
In allen drei Fällen bleibt der Abzug weit unter dem Höchstbetrag von 4 000 €. Wer zusätzlich Gartenpflege oder Winterdienst beauftragt, kann diese Ausgaben im selben Topf geltend machen, ohne an die Grenze zu stoßen.
Was bei einem Umzug im laufenden Jahr gilt
Ziehen Sie innerhalb des Jahres um, zählt für jede Wohnung der Zeitraum, in dem sie Ihr Haushalt war. Die Endreinigung der alten Wohnung ist absetzbar, ebenso die Einzugsreinigung der neuen — beides sind haushaltsnahe Dienstleistungen, solange sie in der jeweiligen Wohnung erbracht werden.
Der Umzugstransport selbst gehört nicht dazu. Für ihn gibt es je nach Anlass andere Wege: berufsbedingte Umzüge laufen über Werbungskosten, private über die allgemeinen Regeln. Wir behandeln das getrennt im Beitrag zur Umzugsreinigung.
Häufige Fragen
Zählt die Reinigung, wenn ich zur Miete wohne? Ja. Entscheidend ist, dass die Leistung in Ihrem Haushalt erbracht wird, nicht wem die Wohnung gehört.
Kann ich Leistungen für die Wohnung meiner Eltern absetzen? Nur, wenn es Ihr eigener Haushalt ist. Bezahlen Sie die Reinigung für einen fremden Haushalt, geht der Abzug nicht — auch nicht anteilig.
Was ist mit der Zweitwohnung? Auch sie ist ein Haushalt im Sinne der Vorschrift. Der Höchstbetrag von 4 000 € gilt aber einmal pro Person, nicht pro Wohnung.
Gilt der Abzug auch für Ferienwohnungen, die ich vermiete? Nein. Dort sind die Reinigungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei Vermietung — das ist ein anderer, oft günstigerer Weg, weil dann der volle Betrag zählt und nicht nur 20 %.
Was, wenn ich nur einen einzigen Termin buche? Auch der zählt. Es gibt keine Mindestzahl an Terminen und keine Mindestsumme.
Passende Leistung
CleanWhale rechnet in Hamburg zu festen Positionspreisen ab und stellt für jeden Termin eine Rechnung aus, die per Überweisung bezahlt wird — genau die Form, die das Finanzamt sehen möchte. Preise ansehen oder direkt Termin buchen.
Weiter in dieser Serie
- Putzfrau von der Steuer absetzen: Schritt für Schritt mit Beispielrechnung
- Warum die Barzahlung der Putzfrau den Steuerbonus kostet
- Rechnung für die Reinigung: was drauf stehen muss
- Minijob oder Dienstleister? Was für Hamburger Haushalte günstiger ist
Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Er fasst die Regeln zusammen, wie sie für private Haushalte gelten; im Einzelfall entscheidet Ihr Finanzamt oder Ihre Steuerberatung.
Bildnachweis: „Hamburg-Eimsbüttel Lastropsweg“ von Hinnerk11, Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 4.0.